Musikpraxis Heidelberg
Hier gibt es was für die Ohren

Musiktherapie für Personen mit Cochlea-Implantat 

Musik (wieder) Hören – Sprache neu entdecken

Ziel eines Cochlea Implantation ist primär, das Sprachverstehen wieder zu ermöglichen oder zu verbessern. Gerade das Hören von Musik ist am Anfang noch sehr schwierig und auch häufig noch längerer Zeit zumindest herausfordernd. Wenn es auch Ihnen schwerfällt nach Ihrer CI-Implantation Musik zu genießen, Geräusche zu unterscheiden, Gesprächen zu folgen oder Kinofilme zu verstehen, dann bietet die Musiktherapie eine hervorragende Möglichkeit Sie beim (wieder) Hören lernen zu unterstützen.
Seit 2014 wurde in Kooperation zwischen der HNO-Klinik und dem Deutschen Zentrum für Musiktherapieforschung (DZM e.V.) in Heidelberg ein ambulantes und wissenschaftlich fundiertes musiktherapeutisches Training für Erwachsene CI-Trägerinnen und -Träger entwickelt.
Diese Musiktherapie wird seit September 2020 durch die Musikpraxis Heidelberg (Frau Dr. Argstatter) angeboten. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann laden Sie doch unseren Informations-Flyer herunter!!

Was erwartet Sie? 

  • Individuell abgestimmte Hörübungen
  • Musikhören mit und trotz Cochlea Implantat, Musikgenuss fördern
  • Neue Klangerfahrungen mit verschiedenen Instrumenten 
  • Ausprobieren emotionaler Ausdrucksmöglichkeiten der eigenen Stimme 
  • Verbesserungen im Sprachverstehen (Sprachausdruck, Songtexte/Lieder, Sprache vor Hintergrundmusik)

Eine Übersicht über die Therapiemodule sowie Übungsbeispiele finden Sie hier.

Gibt es Voraussetzungen? 

Nein!!
Es sind keinerlei musikalische Vorerfahrungen nötig!! Sie brauchen weder ein Instrument zu beherrschen noch musikalisch zu sein!
Wenn Sie selbst ein Instrument spielen/gespielt haben oder gerne singen und mit dem CI neue Erfahrungen im aktiven Musizieren sammeln möchten, bietet die Musiktherapie aber auch dafür Raum und Möglichkeiten.

Wie ist die Organisation?

Die Musiktherapie wird immer als individuelle Einzeltherapie durchgeführt und dauert pro Einheit 50 Minuten. Erfahrungsgemäß ist ein Umfang von 6 bis maximal 10 Einheiten sinnvoll. Wie viele Einheiten notwendig sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Als Organisationsform gibt die Möglichkeit von singulären Sitzungen, die individuell vereinbart werden (mit einem individuellen Rhythmus von z.B. einer Sitzung pro Woche/ alle 14 Tage/ pro Monat) oder die Möglichkeit von sogenannten „Kompakttherapien“, die eine Bündelung von mehreren Terminen innerhalb weniger Tage vorsieht. Welche Therapieoption sinnvoll ist, muss ebenfalls im Einzelfall entschieden werden.

  • NEU: Video-Therapien!!

Zusätzlich zu den Vor-Ort-Therapien gibt es auch die Möglichkeit der Online-Therapien über das Video-Portal ZOOM. mittlerweile sind die technischen Voraussetzungen so gut, dass eine Musiktherapie tatsächlich in weitern Teilen verlustfrei auch virtuell stattfinden kann! Benötigt werden hierfür lediglich ein Internetanschluss mit Video-Funktion sowie die Möglichkeit, das CI direkt an den PC anzuschließen. 

Wann kann es losgehen?

Die Musiktherapie kann schon ein bis zwei Monate nach der Erstanpassung des Sprachprozessors beginnen. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt oder sogar nach mehreren Jahren Erfahrung mit dem CI ist eine Musiktherapie gewinnbringend möglich.

Inwiefern profitieren Sie von der Musiktherapie?

  • Wieder Vertrauen in das eigene Hören gewinnen
  • Durch ein Training mit musikalischen Parametern Instrumente, Klänge, Sprache, Geräusche mit dem CI besser hören und identifizieren
  • Durch Musiktherapie die Freude am Musikhören zurückgewinnen 
  • Den Stimmklang und persönliche Gefühle in der Sprache wieder hören und auch selbst ausdrücken können (Kennen Sie das Sprichwort: „Der Ton macht die Musik“?)
  • Eigene „Lieblingsmusik“ neu erleben oder entdecken
  • Weiterführende Trainingsmöglichkeiten für zu Hause

Wie komme ich zu einem Termin

Welche Kosten entstehen und wer bezahlt?

Die Musiktherapie wird analog Verhaltenstherapie nach der GOP (Stand 01.04.2021) mit der Gebührenordnungsposition KZT1 35421 berechnet.

Das Honorar für eine Einheit von 50 Minuten beträgt damit 100 €.

Hinweis: Es gibt noch keine generelle Kostenübernahme durch die zuständigen Leistungsträger. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX und des SGB V, § 43 kann eine individuelle Kostenübernahme beantragt werden. Diese Einzelfallentscheidungen sollten im Vorwege mit den Leistungsträgern geklärt werden.

Wie kann ich mich anmelden?

Therapien sind laufend möglich, Kontaktmöglichkeiten zur Musikpraxis finden Sie hier.


 
 
 
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